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Der Erbe/die Erben werden ermittelt und auf der Grundlage der von uns zusammengetragenen Dokumente und Nachweise kann ein Erbschein beantragt und erteilt werden.
Für den Erben | Ermittlung
| | Information
| | Berichte zum Fortgang der Erbenermittlung
| | Beschaffung der notwendigen Urkunden
| | Abschluss der Erbenermittlung
| | Unterstützung des Erbscheinverfahrens durch Dokumente, Nachweise, Zuarbeit, dadurch Erhalt des Erbscheins, der den Antritt der Erbschaft ermöglicht und zur Auszahlung an den oder die Erben führt |
Für den Auftraggeber/Nachlasspfleger/Gerichte/sonstige Personen | Ermittlung unbekannter Erben im In- und Ausland
| | Beschaffung der für den Erbnachweis erforderlichen Urkunden und sonstiger Nachweise, dies im In- wie auch Ausland
| | eigenes Archiv |
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